Schummeln Labore beim Cannabis-Legalisierungs-Start?
Keine Auflage zum Kalibrieren der Fein-Waage. Und mit dieser durch die Qualitätssicherung durchgefallenen Bauernregel ein herzliches Willkommen bei Research Gardens, deinem Partner in der Anlagen-Planung und Navigator durch den regulatorischen Cannabis Dschungel.
Heute gibt es von unserer Seite mal einen Kleinen Rant. Wir schlüsseln auf, warum der Deutsche Gesetzes-Entwurf zur Cannabis-Legalisierung mit Fokus auf Säule 1 einen bedeutenden Logik-Fehler in der Labor- und Gewährleistungs-Frage konstruiert.
Für Anbau-Vereine gibt es die klare Vorgabe, die vom Landwirtschafts-Ministerium nachdefinierten Grenzwerte auf Einhaltung bei Laboren zu testen.
Aber nirgendwo steht geschrieben, an welche Regeln sich die Labore selbst halten sollen.
Außerdem gibt es keinerlei Richtlinien, wie Anbau-Vereine ihrer Verantwortung für den Konsumenten-Schutz rechtssicher begegnen können, weshalb Vorstände unserer Einschätzung nach immer mit einem Bein im Knast stehen.
Am Ende des Videos verstehst Du, warum wir mit dem momentanen Gesetzes-Entwurf die Entstehung einer Fake-Labor-Landschaft prognostizieren und wie Lauterbachs Team den Mangel in 3 Minuten beheben kann.
Table of Contents
ToggleVerantwortung der Vereine nach §17 – Gesundheitsschutz der Mitglieder
Steigen wir direkt ein mit Paragraph 17 aus dem aktuellen Gesetzesentwurf.
Dort steht nämlich drin, dass Anbau Vereinigungen beim gemeinschaftlichen Eigenanbau die Grundsätze der guten fachlichen Praxis einhalten müssen.
Sie haben ausreichende Vorkehrungen zu treffen, damit Risiken für die menschliche Gesundheit, die durch den Einsatz der in Absatz vier genannten Stoffe, Materialien oder Gegenstände entstehen können, minimiert werden.
Cannabis Vereine haben also eine klare Sorgfaltspflicht und sind für die mit dem Cannabiskonsum verbundenen Gesundheit ihrer Mitglieder verantwortlich. Was ja auch super wichtig ist, wenn man daran denkt, dass die Inhalation von Cannabis Dampf direkt in die Lunge und damit unsere Blutbahnen gelangt.
Doch mit Blick auf Paragraph 17 stellt sich mir eine elementare Frage: Pharmazeutische Hersteller, beispielsweise von Cannabis, haben ganz, ganz, ganz klare Vorgaben, wie sie ihr Qualitätsmanagement System zu designen haben und welche Freiräume sie darüber hinaus gestalten können.
Jetzt aber sollen Laien, denn von nichts anderem kann ich sprechen, wenn wir davon ausgehen, dass pflanzen-nahe Dienstleistungen mit maximal 520 € pro Monat vergütet werden dürfen, auf einmal selber ein risiko-minimierendes Qualitätsmanagement System ohne jegliche Richtlinie und Guidance erschaffen.
Ein Qualitätsmanagement System wie zum Beispiel angelehnt an den GMP-Standard, an welchem seit 1978 immer wieder gearbeitet wird, um Lücken aus der Praxis zu schließen und somit die Konsumenten Gesundheit von Arzneimitteln immer weiter zu verbessern und die Risiken zu senken.
Klar, als Nerd für die pharmazeutische Qualitätssicherung kann man jetzt natürlich easy unterstellen, dass ich ein bisschen Lobbyismus betreibe und GMP durchboxen möchte. Aber das ist mir komplett egal. Wie wir den Standart nennen, spielt für mich keine Rolle.
Cannabis-Vereins-Betreiber immer mit einem Bein im Knast
Wichtig ist, dass Anlagenbetreiber, Vereins-Vorstände und Mitglieder eine klare Richtlinie haben, an der sie sich orientieren können, um Konzepte zur Risiko-Minimierung zu erstellen. Denn was steht im Gesetz drin?
Wenn ich es nicht missinterpretiere, können Vertretungs-Berechtigte der Anbau-Vereinigungen, wenn sie mehr als 840 € im Jahr verdienen, zu einer gewissen Haftung zu Rate gezogen werden. Haftung, die über grobe Fahrlässigkeit oder den Vorsatz hinaus geht.
Vereins-Vorstände stehen also gewissermaßen immer mit einem Bein im Knast. Deshalb wollen wir mit diesem Beitrag einen Input zum laufenden Gesetzgebungs-Verfahren beisteuern, damit hoffentlich eine umfassende Anleitung, eine Richtlinie zur Qualitäts-Sicherung nachgeliefert wird. Nur so können es Anbau-Vereinigungen in meinen Augen schaffen, den Anforderungen des Gesetzes-Entwurfs gerecht zu werden und unabhängig ihrer Vorerfahrung rechtskonform zu operieren.
Kann ja nicht Sinn und Zweck des Gesetzes sein, dass in jedem Verein eine pharmazeutische Fachkraft für 520 EUR pro Monat ein Qualitäts-Management-System basierend auf Annahmen und Best-Practices auf gut Glück konzipiert. Das sollte für ganz normale Menschen stemmbar sein, basierend auf klaren Anforderungen. Im Endeffekt geht es ja „nur“ darum, dass das produzierte Cannabis den Konsumenten am Ende sauber und mit richtigen Angaben erreicht.
Cannabis-Standards weltweit: Vergleich mit der Schweiz
Schauen wir doch mal, wie andere Länder ihren Cannabis Marktteilnehmern eine Richtlinie geben, wie denn Qualität gesichert werden muss. Da haben wir zum Beispiel die Schweiz, die hat das super vorgemacht in meinen Augen.
Die Grundlage für den Anbau nach Betäubungsmittel Pilot Verordnung ist da nämlich der medizinische GACP STANDARD, der normalerweise für die Heilpflanzen-Produktion angewendet wird.
Und da GACP in sich gar keine Freigabe-Prozesse oder Labor Standards impliziert, wurde das kurzerhand im Gesetz einfach dazu notiert. Schwarz auf weiß. Dort steht zum Beispiel drin, dass eine Rückhalte-Probe von 250 Gramm pro Charge aufbewahrt werden muss. Das ist super, wenn zum Beispiel mal ein Konsument deines Cannabis eine Anzeige wegen Starken Hustens erstattet.
Dann kannst du noch mal auf die Rückhalte-Probe zurückgreifen und bei einem erneuten Labortest nachweisen, dass alle Kontaminations-Vorgaben eingehalten wurden.
Und dann ergibt sich vielleicht, dass das starke Husten daher kam, dass der Konsument zwei Wochen die Luftverschmutzung von Neu Delhi eingeatmet hat. Wir haben es hier mit klaren Fragen der Gewährleistung und Haftung zu tun.
Der zweite Punkt, den ich beim Schweizer Gesetz hervorheben möchte, ist, dass alle Test-Labore nach entweder ISO 17025 zertifiziert sein müssen, der weltweit anerkannte internationale Standard zum Testen und Prüfen oder dass die Labore an Ringtests teilnehmen müssen, dass also eine Probe an verschiedenen Laboren getestet wird und geschaut wird, wie sehr ähneln sich die Laborergebnisse oder gehen auseinander.
Und als drittes, und das finde ich besonders schön im Schweizer Gesetz:
Alle Grenzwerte, die man als Anbauer einhalten muss, sind schwarz auf weiß in der Anlage des Gesetzes notiert.
Deutschland: Fehlende Grenzwerte für Kontaminanten und Fremdstoffe verhindern Planungs-Sicherheit für Cannabis-Vereine
Kurze Referenz zum deutschen Gesetzesentwurf: Dort steht drin, dass alle Grenzwerte bisher noch vom Landwirtschaftsministerium nachträglich festgelegt werden können. In Deutschland weiß man also noch gar nicht, ob es hart oder einfach wird, gemeinschaftlichen Eigenanbau durchzuführen.
Zum Beispiel sind die Vorgaben im medizinischen Cannabis Bereich oftmals an Tee-Kräutern orientiert. Das heißt, die zu Grunde liegende Risikobewertung basiert darauf, was mit dem Kraut passiert, wenn es mit heißem Wasser aufgegossen wird und dann durch meinen Magen wandert.
Der Magen mit der PH zwei sehr sauren Magensäure kann natürlich auch viele Kontamination kurz und klein ätzen, während unsere Lunge sehr, sehr sensibel ist und da weniger Filter Wirkung mit sich bringt. Es bleibt also sehr offen, wie hart die Einhaltung der noch unbekannten Grenzwerte wird und ob dies für Laien-Gärtner einfach oder sehr schwer wird.
Zurück zum Schweizer Gesetz. Es ist mit 15 Seiten nur 8 % so lang wie das deutsche. Und in meinen Augen gibt es trotzdem so viel mehr Handlungsanweisungen und Rechtssicherheit als die deutsche Version.
Und ich weiß, manch einer kann es immer noch nicht glauben, aber ich möchte hier jetzt nicht GACP oder GMP als Standards für Anbau Vereinigungen etablieren, nur weil ich das schon kenne.
Keine Strafe: Sinn und Zweck von Qualitäts-Sicherungs-Systemen
Ich muss jedoch sagen, dass ich durch meine intensive Auseinandersetzung mit Qualitätssicherung Systemen nach und nach den Sinn und Zweck dieser ganzen Quality-Nerf-Regeln erkennen konnte.
Als ehemaliger, Unordnung akzeptierender Gärtner waren regelmäßige Reinigungsprozess ein gewisses Fremdwort für mich.
Wenn ich mal ganz ehrlich bin wurde auch das PH Messgerät nicht jede Woche kalibriert. Aber gerade beim Beispiel des PH-Mess-Geräts ist es so wichtig, da mal kurz drauf einzugehen.
Wie oft bekommt man in Grünen Communities Fotos von kranken Pflanzen?
PH Wert 5,8, alles okay.
Wann hast du dein PH Wert Messgerät das letzte Mal kalibriert?
Noch nie.
Das sind natürlich alles eklatante Probleme, denn eine Messung des PH Wertes ist nur so genau oder aussagekräftig wie die Präzision des Messgeräts. Ist das Messgerät falsch kalibriert, so trifft man schlicht und einfach Entscheidungen auf falschen Annahmen.
Kippt also im Zweifel zu viel Säure oder zu viel Base in die Nährlösung und ein zu niedriger oder zu hoher PH Wert kann natürlich einen ganzen Anbauraum ruinieren, vor allem wenn man im Glauben ist, das alles passt und eine Woche lang die Nährstoff Lösung mit einem PH Wert von 4,6 gibt.
Verkettung von Umständen. Was passieren kann, wird passieren.
Und jetzt gibt es ja nicht nur PH Messgeräte, sondern auch viele andere Messgeräte wie zum Beispiel Waagen, EC-Wert-Tester, Mikroben,-Tester und viele mehr.
Sind sie alle falsch kalibriert, dann kommt es schnell zu einer Verkettung von Entscheidungen, basierend auf falschen Annahmen. Man spricht dabei oft vom Schweizer Käse oder auch Swiss Cheese Model, das besagt, dass, wenn verschiedene Gefahren Ereignisse parallel oder in Sequenz auftreten, sehr unwahrscheinliche Kollateral Schäden folgen werden. Diese können in unserem Fall von kontaminierten Chargen zu anhaltenden gesundheitlichen Schäden bei den Konsumenten führen.
Doch jetzt mal kurz weg vom Anbauer und hin zum Konsumenten, denn der soll ja laut dem Gesetz geschützt werden.
Konsumenten sollen sich über Gewichts-Angaben sicher sein können, denn diese sind nötig, um genau zu dosieren. Das gleiche gilt für den THC Wert. Der muss genau angegeben sein, damit Konsumenten die Stärke ihres nächsten Joints abschätzen können und nicht in unangenehme Sphären vordringen.
Wunsch nach wegweisenden Richtlinien für Cannabis Anbau-Vereine
Für all diese Aspekte braucht es in meinen Augen klare staatliche Vorgaben, damit Cannabis Anbau Vereinigungen genau wissen, wie sie die Konsumenten Sicherheit mit realistischen Mitteln sicherstellen können. Ein großer Kritikpunkt, den ich an den Entwurf bisher habe, klang schon an und das ist, dass es keine Spezifikationen für die Testlabore gibt. Das wird in meinen Augen zu 99 % darin resultieren, dass sich eine Labor-Landschaft entwickelt, welche pauschal positive Ergebnisse zurückmeldet.
Eine klassische Win Win Loose Situation. Die Vereine können ihre Chargen immer freigeben, egal ob de facto kontaminiert oder nicht. Die Labore, die bekommen immer ihr Geld für ihre Analysen. Und der Konsument, der denkt, alles ist fein, aber konsumiert im Zweifel eine kontaminierte Charge.
Und das kann zu langanhaltenden Gesundheitsschäden führen. Niemand will die ambulante Behandlung wegen einer Lungenembolie riskieren.
Cannabis-Labor-Schummelei in anderen Ländern
Ein Blick nach Kanada offenbart eine ähnliche Situation.
Dort weichen THC Testergebnisse nicht selten 30 % vom eigentlichen Wert ab. Das heißt, wenn man dort 30 % THC-Gehalt testet und dann die gleiche Charge noch mal in Deutschland, sind es nicht selten 20 % THC.
30 % Abweichung beim THC-Wert und wer weiß, ob das bei Rückstandstests nicht ähnlich läuft.
Ich weiß nicht, warum das im Deutschen Gesetzgebungs-Prozess noch niemanden aufgefallen ist. Aber ohne einen Standard wie ISO 17025 oder einen eigenen Labor Standard steht es jedem Labor frei, welche Testmethoden zur Analyse hergenommen werden.
Und das wiederum kann zu eklatanten Unterschieden in den Analyse-Werten führen, welche ja dazu da sind, Chargen als Risikoarm für den Konsum freizugeben.
Jetzt zeige ich euch noch mal kurz anhand dieser Grafik, warum ich das für so ein großes Problem halte. Am besten wechselst Du dafür kurz zu unserem Video, um die Grafik neben den folgenden Inhalten immer im Blick zu behalten.
In einem normalen Anwendungsfall haben wir die Probenahme in der Anbau Vereinigung. Dann haben wir die Analyse im externen Labor oder auch in-Haus. Dann haben wir die Ergebnisse aus der Analyse und daraufhin werden die Chargen freigegeben oder geblockt und dann kann ein Konsum folgen.
Wenn eine Charge nicht freigegeben, sondern blockiert wurde, kann natürlich kein Konsum folgen.
Erster Knackpunkt: Probenahme
Alles fängt bei der Probenahme in der Anbau-Vereinigung an.
In der Kultivierung werden Blüten eingetütet, die dann zum Analyselabor eingesendet werden.
Da stellt sich natürlich die erste große Frage: Wird die Probe von oben genommen oder eher Mitte der Pflanze oder doch im schattierten unteren Teil?
Man weiß es nicht. Was man weiß ist, dass die oberen Blüten tendenziell einen etwas höheren THC Wert haben als die unteren. Jetzt ist natürlich wichtig, dass man das testet, was man auch verkauft. Wenn man zum Beispiel gemischte Packungen mit kleinen, mittleren und großen Blüten verkauft, sollte auch der Test kleine, mittlere und große Blüten getestet haben.
Wenn man nur große Blüten verkauft und die anderen einzelnen Produktkategorien einzeln, sollte man auch die großen Blüten für das Große-Blüten-Produkt analysieren lassen.
Wir sehen, selbst bei der Probenahme gibt es schon sehr, sehr viel Handlungs-Spielraum für die Betreiber von Cannabis Produktionsanlagen.
Abenteuerlicher wird es jetzt bei der Analyse.
Verschiedene Analyse-Methoden mit unterschiedlicher Aussagekraft
Bei der Bestimmung eines Inhalts-Werts können verschiedene Methoden zugrunde legen. Bei der Bestimmung des THC Werts gibt es beispielsweise die Gaschromatographie, Dünnschicht-Chromatographie oder Hochleistungsflüssigkeitschromatographie.
Dann gibt es mit Gemmacert und Purpl Pro auch vergleichsweise günstige nicht-destruktive Infrarot-Analysemethoden.
Unterm Strich sind all diese Analysemethoden mehr oder weniger genau und mehr oder weniger aussagekräftig.
Generell würde ich mir wünschen, dass zugelassene Prüf-Methoden auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren und reproduzierbar sind. Das heißt, wenn verschiedene Teilnehmer diese Prüfung Methoden durchführen, sollten sie zu gleichen Ergebnissen kommen. Das alles ist im vorliegenden Entwurf jedoch nicht definiert.
Analyse-Ergebnisse zertifizieren Cannabis-Chargen als unschädlich
Gehen wir weiter in der Kette. Jetzt haben wir unsere Analyse-Ergebnisse. Das Analyse-Ergebnis wird zur Freigabe einer Charge benutzt – zumindest wenn alle Grenzwerte eingehalten wurden.
Dieser Punkt ist jetzt ganz wichtig. Denn er heißt im Umkehrschluss, dass eine Charge nicht freigegeben werden darf, wenn die Grenzwerte nicht eingehalten wurden.
Da bei fehlenden Labor-Standards jedoch jedes Labor kreative Prüf-Methoden entwickeln kann, sind false-positive Ergebnisse stark zu erwarten. Was bedeutet, dass Chargen auf Grund positiver Analyse-Zertifikate freigegeben wurden, obwohl ein zertifiziertes Labor eventuell ein Analyse-Zertifikat mit negativem Ausgang ausgestellt hätte.
Die Grauzone des erneuten Testens, bis nach mehrmaligem Testen irgendwann das erwartete Ergebnis vorliegt, setzt dem Ganzen noch die Krone auf.
Deutschland kann auch anders: Klare Definitionen in der Pharmakopöe für medizinisches Cannabis
Vorbildlich macht das Deutschland mit seiner Pharmakopöe für medizinisches Cannabis vor. Darin sind alle zugelassenen Test-Methoden bis aufs kleinste Detail definiert. Auch die Schweiz hat mit ISO17025 zertifizierten Labors einen interessanten Ansatz, der durch die Ring-Test-Möglichkeit noch abgerundet wird. So was wäre vollkommen ausreichend, es muss ja nicht in Richtung Pharmazie gehen.
Mit den Ringtests erlauben die Schweizer als Alternative zu ISO 17025, dass man verschiedene Labore gegeneinander testet, um zu ermitteln, ob sie denn bei dem gleichen Sample auch die gleichen Ergebnisse hervorbringen. Gibt es starke Abweichungen, darf das Labor seine Dienste nicht anbieten.
Vielleicht kennt ihr ja noch die Geschichte vom High Times Magazin. Sie haben eine Probe zu zehn verschiedenen Laboren geschickt und haben sehr unterschiedliche Ergebnisse zurückbekommen. Das war so der Wake Up Moment für mich, wo ich gedacht habe Hui, achtet da wirklich niemand drauf?
Labore mögen ein langweiliges Thema sein. Aber Labor-Ergebnisse sind so wichtig. Cannabis mit 30 % verkauft sich einfach teurer als Cannabis mit 17 % THC.
Kalibrierte Waagen und genaue THC-Werte als Basis zur genauen Dosierung für Konsumenten
Ein letzter Punkt, den ich euch noch kurz in der Grafik zeigen möchte, ist die Kalibrierung der Messgeräte. Das ist etwas rein in-house betreffendes, zielt also bspw. auf die Waage zum Abpacken von 3,5 Gramm Tüten ab.
Die Waage sollte natürlich so geeicht sein, dass da auch wirklich 3,5 oder 3,63 oder 3,4g enthalten sind, aber eben nicht fünf oder drei Gramm.
Ganz, ganz wichtig. Denn wie soll der Konsument zielgenau die Menge für den nächsten Joint abmessen können, ohne auf die Genauigkeit der Waage zu vertrauen?
Aus drei Gramm können schnell vier Gramm werden. Und hier kommen wir zurück zu unserem Schweizer Käse oder Swiss Cheese Model. Wenn zusätzlich zu einem falschen Gewicht dann auch noch der THC Wert falsch ist, dann können wir zum Beispiel einen Fall haben, wo eine Packung statt die angegebenen 3 Gramm mit 10 % THC-Gehalt in der Realität 4 Gramm mit 15 % THC-Gehalt enthält.
Wenn der Konsument jetzt davon ausgeht, dass 1/3 von drei Gramm ein Gramm ist und dieses eine Gramm bei 10 % THC Konzentration 100 Milligramm THC enthält, entspräche dies dann in Wirklichkeit 1,25 Gramm in einem Joint mit einem Wirkstoff Gehalt von 187 Milligramm THC.
Fast 2x mehr THC als der Konsument annimmt. Besonders bei Einsteigern müssen wir damit rechnen, dass dies zu sehr unschönen Erfahrungen führen kann. Und die Erlaubnis einer neuen Substanz wird zwangsweise zu Erst-Konsumenten führen.
Das konstruierte Beispiel kommt nur dadurch zu Stande, weil die Waage zu 25 % falsch kalibriert war und der THC Test zu 30 % ungenau. 1x 30% und 1×25% Abweichung führt aber eben nicht nur zu summierten 55% Abweichung, sondern eben 187%. Das ist auch Teil des Swiss cheese Modells: Das Zusammenspiel von Fehlern multipliziert sich zu ungleich größeren Auswirkungen.
In Zeiten von Purple Pro und der Ermutigung seitens des Gesundheitsministeriums, Schnelltests zu verwenden, gehe ich davon aus, dass die Wahrscheinlichkeit nicht allzu klein ist, dass wir einige unakkurate Testergebnisse haben werden. Im Fall der Waage muss diese einfach nur mal schief stehen, um gravierende Unterschiede in den Ergebnissen hervorzubringen.
Neben Labor-Standards, sollte das Bundesgesundheits-Ministerium auch Standards für die Qualitäts-Sicherung in den Vereinen veröffentlichen, um Rechts-Sicherheit im Fall von Schadensfällen und der Klärung von Gewährleistungs-Fragen zu schaffen.
GACP-Richtlinie: Klare Vorgaben zu Wartung, Reinigung und Kalibrierung nützen in erster Linie den Anlagen-Betreibern selbst
Kommen wir jetzt noch mal zurück zu unserer GACP Richtlinie. In der GACP Richtlinie ist nicht umsonst definiert, dass benutztes Equipment regelmäßig gewartet und kalibriert werden muss. Das erspart Anlagenbetreibern nicht nur die Kopfschmerzen, ob das erzeugte Cannabis auch wirklich risikoarm zu konsumieren ist, sondern sorgt auch für einen reibungslosen operativen Betrieb.
Werden die Filter der Klimaanlage regelmäßig gewechselt, gibt es tendenziell weniger zur Vernichtung vorgesehene Chargen aufgrund von überhöhten mikrobiellen Kontamination
Werden die Waagen zum Abwiegen von Dünger Salzen öfter kalibriert, verringert sich automatisch die Chance, dass Pflanzen Chargen aufgrund von Verbrennungs-Erscheinungen weggeworfen werden müssen.
Und das sind wirklich nur zwei klitzekleine Beispiele für Risikominimierung durch Wartungs-Rhythmen in einer Cannabis Produktionsanlage, von denen sich hunderte in so einer Anlage finden lassen.
Unterm Strich: Entweder wir sparen uns das Geteste oder bekommen einheitliche Standards für Analysen
So, jetzt möchte ich den Gedankensturm aber vorerst abschließen und hoffe, dass wir den nächsten Artikel zum Thema nachschießen können, wenn Deutschland die Lücken im Gesetz geschlossen hat.
Stand jetzt, kann ich folgendes Fazit ziehen:
Ich finde die ganzen Vorgaben zur Testerei, die kann sich Deutschland eigentlich komplett sparen, solange da keine Standards für Labore, Testmethoden und die anderen angesprochenen Punkte bestehen. Letzten Endes wird die unsichtbare Hand des Marktes dafür sorgen, dass ohne Regeln ein wilder Westen der Testlabor entstehen wird und die Analysen nur Geldmacherei bedeuten, ohne dass auch nur irgendein Marktteilnehmer den Testergebnissen vertrauen kann.
Entweder sparen wir uns die Testreihe komplett oder wir machen es wie alle anderen Länder, die Freude an Cannabis Legalisierung haben und definieren gewisse Standards für den Einsatz von Messinstrumenten und externen Labors.
Einfach eine kleine Referenz zu ISO 17025 hinzufügen.
Das ist eine Sache von fünf Minuten für den Gesetzgeber und eine nicht unlösbare, willkommene Herausforderung für alle, die gerne ins Testlabor Business einsteigen wollen.
Auf lange Sicht werden sich diese Bemühungen garantiert auszahlen, nicht zuletzt, weil die ganze Gesellschaft somit Vertrauen in den sich entwickelnden, neu auftuenden Markt gewinnen kann.
Ich sehe die ersten Tests Skandale, verknüpft mit Gesundheitsschäden an Individuen schon vor mir, wenn das Gesetz, so wie es jetzt steht, auf die Gesellschaft losgelassen wird. Irgendwer wird doch sicher unter diesen Bedingungen versuchen, der Legalisierung ganz schnell den Rückwärtsgang einzulegen.
Jetzt reicht’s aber mit der ganzen negativen Angstmacherei und dem Genörgel. Kleiner Rant zum Thema Qualitätssicherung musste einfach sein.
Ich wünsche allen Anbau-Vereinen nun aber ganz ganz viel Erfolg bei der Gründung und der Mitglieder-Akquise und biete gerne noch mal die Dienstleistungen von Research Gardens in der Anlagen-Planung und Compliance-Unterstützung an!
Wir haben schon verschiedene Modelle durchgerechnet für verschiedene Größen und auch gemeinschaftliche Anlagen für mehrere Social Clubs, einzelne Clubs, kleine Modelle, große Modelle und helfen da natürlich gerne weiter. Auch beim Thema rechtssicheres Qualitäts-Management System können wir sicher unseren input geben, aber ich denke da ist allen geholfen, erst einmal auf konkrete Spezifikationen seitens des Landwirtschaftsministeriums zu warten.
Ansonsten sagen wir vielen Dank fürs Lesen und sehen uns beim nächsten Mal hier bei Research Gardens. Mach’s gut!